Röntgenschilder
Jede Röntgenaufnahme muss mit Seitenzeichen, Röntgendatum bzw. Chip-Nr. gekennzeichnet werden.
Es bedeutet aber auch eine Änderung im Umgang mit dem Fehlermanagement. Dem falschen Patienten zugeordnete Bilder können nicht mehr einfach in die physisch korrekte Patientenakte gelegt werden, ein falsch gelegtes Seitenzeichen kann nicht mehr überklebt oder mit Fettschrift überschrieben werden.